Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten Breitensport, dem Vizepräsidenten Finanzen, dem Vizepräsidenten Sport, dem Vizepräsidenten Öffentlichkeitsarbeit und dem Vizepräsidenten Jugend.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten Breitensport jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.