Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem ersten Vorsitzenden, einem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.