Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus acht natürlichen Personen: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sekretär, dem Sekretär-Assistent, dem Finanzsekretär, dem Wohlfahrtsbeauftragten, dem Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit und dem Probst.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder zwei Mitglieder des Vorstands.