Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden und Schatzmeister, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden und Schriftführer, dem Chorleiter, einem Vertreter der Chormitglieder.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.