Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern, darunter ein Vorsitzender, bis zu zwei stellvertretende Vorsitzende, ein Schatzmeister und ein Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden und der Schatzmeister sind je alleinvertretungsberechtigt.