| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Mitgliedern: einem Vorsitzenden, einem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, einem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, einem dritten stellvertretenden Vorsitzenden, einem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |