Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten allein.
Vizepräsident und Schatzmeister vertreten jeweils gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied.