Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Personen, dem Vorsitzenden, dem stellvertreten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem stellvertretenden Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten.