Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Personen: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder.
Zahlungsanweisungen bedürfen zwei Unterschriften von Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes. Das sind der Vorsitzende und ein weiteren Vorstandsmitglied. Im Verhinderungsfall des Vorsitzenden der Stellvertreter und ein weiteres Vorstandsmitglied.