Sprecher, Stellvertreter zugleich Protokollant und Schatzmeister sind gemäß § 26 BGB alleinvertretungsberechtigt. Ausgenommen von dieser Alleinvertretungsberechtigung und Zeichnungsbefugnis sind Finanzsachen ab einer Summe von Euro 2.500,00. In solchen Fällen müssen zwei Vorstandsmitglieder zusammen handeln.