Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist auf Geschäfte beschränkt, die den Betrag von 5.000,00 Euro nicht überschreiten. Das Eingehen von Verbindlichkeiten über 5.000,00 Euro bedarf zu seiner Gültigkeit eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.