Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 10.000 € die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich ist.