| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Für Rechtshandlungen, die den Verein mit mehr als 10.000,00 DM verpflichten würden, ist die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig. |