| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden.
Bei Abwesenheit oder Verhinderung des ersten Vorsitzenden erfolgt die Vertretung durch den zweiten Vorsitzenden. |