Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Kassenwart, dem zweiten Kassenwart, zwei Schriftführern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Über die Bewilligung von Mitteln ab 500,01 Euro entscheidet die Mitgliederversammlung.