Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister, einem Sekretär und einem Revisionsbeauftragten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für den Schatzmeister gilt eine Sonderregelung:
Für jeglichen Zahlungsverkehr bis zu einer Summe von 5.000,00 DM/2.500,00 Euro ist er auch allein zeichnungsberechtigt.