Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier ordentlichen Vereinsmitgliedern und zwar aus: dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, Schriftführer und Schatzmeister, dem dritten Vorsitzenden und dem IT-Beauftragten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten, zweiten und dritten Vorsitzenden jeweils allein. Die weiteren Vorstandsmitglieder sind nur gemeinsam mit einem der Vorsitzenden zur Vertretung berechtigt.