Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Generalsekretär (Schriftführer).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den stellvertretend.
Bei der Verhinderung einer diesen beiden Personen vertritt der jeweils andere den Verein gemeinsam mit dem Generalsekretär (Schriftführer).