Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Bei Vornahme von Rechtsgeschäften im Wert bis zum Fünfzigfachen eines monatlichen Mitgliedsbeitrages kann der Verein nach außen hin durch ein Vorstandsmitglied allein vertreten werden. Bei einem höheren Wert wird der Verein nach außen hin durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.