Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem dritten Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Verbandsschriftführer, dem Kredit- und Wirtschaftsbeauftragten sowie dem Organisationsleiter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der erste Vorsitzende bzw. im Behinderungsfall der zweite oder dritte Vorsitzende, in der Reihenfolge der vorgenommenen Wahl.