Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern: dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Kassenwart, dem Schriftführer, zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorsitzende kann den Verein allein vertreten.