| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem dritten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 1000,- DM (bzw. 500,- Euro) belasten, sind der erste, zweite und dritte Vorsitzende bevollmächtigt. Alle Rechtsgeschäfte, die über diesen Betrag liegen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |