Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und drei bis fünf Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, gemeinschaftlich vertreten.