Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister, der Referent für Außenangelegenheiten und der Referent für Kulturangelegenheiten.
Der Vorsitzende oder ein Vorstandsmitglied ist Sprecher des Vereins und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.