Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, den beiden Vizepräsidenten und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Wirkungskreis: Dem Generalsekretär unterstellt sind die Geschäftsstelle in Berlin, die Landesgeschäftsführer und deren Geschäftsstellen. Er ist Vorgesetzter sämtlicher Mitarbeiter des Vereins und -einschließlich Abschluss und Beendigung der Arbeitsverhältnisse- für alle Personalangelegenheiten zuständig.
Wirkungskreis: Stellvertreter des Generalsekretärs, insbesondere Leitung und Koordination des organisatorisch/kaufmännischen Bereichs inkl. IT und Datenschutz.