Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Beschlüsse, die sich auf ein finanzielles Volumen von mehr als 1250,- EUR beziehen, bedürfen der Zustimmung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden.