Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Mitgliedern: dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Im Geldverkehr ist die Einzelunterschrift des Kassierers rechtskräftig.