Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Mitgliedern und zwar: dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der erste Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt.