Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden zuständig für die Mitgliederpflege, dem stellvertretenden Vorsitzenden zuständig für die Regional- und Fachgruppen, dem Vorstand für Finanzen, dem Vorstand für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und dem Vorstand für Ausbildung und Zertifizierung.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, gemeinschaftlich vertreten.