Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Geschäfte, die einen Wert von 5.000,00 DM übersteigen, müssen von der Mitgliederversammlung genehmigt werden.