Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem (ersten) Vorsitzenden, dem stellvertretenden (zweiten) Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem stellvertretenden (zweiten) Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.