Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und höchstens zehn weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Rechtsgeschäfte, die das Vermögen des Vereins im Einzelfall mit mehr als Euro 5.000,00 belasten, bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.