| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden (Präsidenten) und dem stellvertretenden Vorsitzenden (Vizepräsidenten). Der Präsident ist zugleich Schatzmeister und Schriftführer. |