Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, sieben Vizepräsidenten und gegebenenfalls dem geschäftsführenden Präsidiumsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten allein oder das geschäftsführende Präsidiumsmitglied allein oder durch zwei Vizepräsidenten gemeinsam.