Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens einem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei Entscheidungen zur Förderung des Vereinszwecks ist jedes Vorstandsmitglied bei Rechtsgeschäften bis 1.500,00 Euro allein vertretungsberechtigt.