Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Führen der Geschäfte der laufenden Verwaltung des Vereins, einschließlich der Führung und der arbeitsrechtlichen Verantwortung für die Mitarbeiter, sowie der Maßgabe der Besorgung vereinsrechtlicher Angelegenheiten.