Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu zwei Stellvertretern und dem Vereinskassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorsitzende und die Stellvertreter sind einzelvertretungsberechtigt.