Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens vier Personen, darunter dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Leiter der Geschäftsstelle und Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.