Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Vorsitzenden des Bechwerdeausschusses und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch drei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass er zum Ankauf, Verkauf oder Belastung von Grundstücken nur mit Einwilligung der Mitgliederversammlung berechtigt ist.
Geldgeschäfte über das Vereinskonto sind nur mit Unterschrift von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern zugelassen.