Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu neun stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu drei weiteren stellvertrenden Vorsitzenden, die gleichzeitig Schatzmeister sind.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.