Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Beim Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 2.000,-- DM belasten, wird der Verein von je zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für Grundstücksverträge die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.