Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Personen, dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende, gemeinschaftlich vertreten.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über € 5.000,- sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Überprüfungsausschusses hierzu schriftlich erteilt ist.