Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Personen, nämlich dem Präsidenten, dem Generalsekretär, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Präsident oder der Generalsekretär, gemeinschaftlich vertreten.