Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Das alleinige Vertretungsrecht der Mitglieder des Vorstands wird dahingehend eingeschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 500.-- Euro zwei Mitglieder des Vorstandes zeichnungsverpflichtet sind.