Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Vorstand Finanzen, dem Schriftführer und bis zu drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.