Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden zugleich Generalsekretär.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als DM 600,00 bedarf es jedoch der Zustimmung der Mitgliederversammlung.