Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Päsidiumsmitglied Finanzen, dem Bundesfachberater sowie fünf weiteren Präsidiumsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten, den Vizepräsidenten oder das Präsidiumsmitglied Finanzen jeweils zusammen mit dem Bundesfachberater oder einem weiteren Präsidiumsmitglied.