Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, drei zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, von denen eines der Vorsitzende sein muss. Der Schatzmeister ist gegenüber der kontoführenden Bank auf Grundlage der Finanzordnung des Vereins allein vertretungsberechtigt.