Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern, darunter der Vorstandssprecher.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Geschäfte mit einem Geschäftswert über 5.000,00 Euro sind für den Verein nur dann rechtsverbindlich, wenn zwei Vorstandsmitglieder schriftlich ihre Zustimmung erteilt haben.
Im Rahmen ihrer Geschäftsführungsbefugnis sind die einzelnen Mitglieder des Vorstandes von den Bestimmungen des § 181 BGB befreit.