Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Geschäftsführer leitet die Geschäftsstelle Berlin und Sarajevo und die vom Verein unterhaltenen sozialen Einrichtungen. Er ist insoweit Vertreter des Vorstandes im Sinne des § 30 BGB.
Er führt die laufenden Geschäfte und ihm obliegen die Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und der Vorstandssitzungen sowie die Durchführung der Beschlüsse dieser Organe.